Der März markiert den Beginn der Vogelschutzzeit und den Übergang zur Frühjahrssaison. Am 1. März tritt § 39 Absatz 5 BNatSchG in Kraft — alle größeren Rückschnitte, Fällungen und Rodungen sind bis zum 30. September untersagt. Für den professionellen Baumdienst bedeutet das eine deutliche Umorientierung: von der Fällarbeit zur Pflege- und Nachpflanzungsarbeit. Für Grundstückseigentümer beginnt die Zeit, in der der Baumbestand aktiv begleitet, aber nicht mehr radikal verändert wird.
Vogelschutzzeit — was jetzt verboten ist
§ 39 Absatz 5 BNatSchG: Vom 1. März bis 30. September dürfen Bäume, Hecken und Sträucher außerhalb des Waldes nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Zulässig bleiben:
- Schonende Form- und Pflegeschnitte — Entfernung von Totholz, kleine Korrekturschnitte, Formhaltungsschnitt an geschnittenen Hecken
- Verkehrssicherungsmaßnahmen — bei akuter Gefahr, dokumentiert durch Baumkontrolle
- Behördlich angeordnete Maßnahmen — z.B. bei Feuerbrand, Neophyten-Bekämpfung
- Fällungen im Wald (nach Landeswaldrecht, mit Rücksicht auf Artenschutz)
Verstöße werden mit Bußgeldern bis 50.000 Euro geahndet.
Frühjahrspflanzung — der optimale Startmoment
Ab Anfang März, sobald der Boden nicht mehr durchgefroren ist, beginnt die Frühjahrspflanzsaison:
- Ballenware und Containerware — flexibel pflanzbar
- Wurzelnackte Bäume — nur bis Ende März, danach Austriebsrisiko zu hoch
- Wässerung — ab dem ersten Tag konsequent, in Trockenperioden 30–50 Liter pro Woche
- Pflanzpfahl und Windschutz — bei allen Neupflanzungen wichtig
Für Ersatzpflanzungen nach Fällgenehmigung ist der März der klassische Termin — insbesondere in Kommunen mit Ersatzpflanzungs-Auflage.
Verkehrssicherung im Frühjahr
Der März ist der Monat der Frühjahrs-Baumkontrolle nach FLL. Was jetzt geprüft wird:
- Winterschäden: Frostrisse, Sturmbrüche, Rindenverletzungen
- Rindenausfall an Alt-Laubbäumen — Hinweis auf Rindenerkrankungen
- Wurzelanlauf-Setzungen — durch Frostboden können Alt-Bäume leichte Neigungen zeigen
- Sichtbare Kronenveränderungen vor dem Austrieb — abgestorbene Kronenteile jetzt gut erkennbar
Erste Krankheitssignale
Die frühesten Krankheitssignale des Jahres treten im März auf:
- Rußrindenkrankheit-Alarm an Ahornen mit Vorjahreshinweisen — Untersuchung vor Austrieb
- Feuerbrand-Prävention an Obstbäumen — Baum jetzt vor Blütenbildung inspizieren
- Kastanien-Miniermotten-Prognose — Vorjahresinfektionsdichte anhand des Herbstlaubs bewerten
Für Baumbesitzer — die März-Checkliste
- Vogelschutzzeit beachten — keine Fällungen, keine Radikalschnitte
- Frühjahrs-Baumkontrolle beauftragen, wenn im laufenden Jahr noch nicht erfolgt
- Neupflanzungen durchführen — mit Baumdienst-Beratung zur Artenwahl
- Wässerung ab dem ersten warmen Tag
- Frostschäden dokumentieren und behandeln lassen
Was Baumpflege und Baumdienst konkret leisten
- Frühjahrs-Baumkontrolle nach FLL
- Neupflanzungen und Ersatzpflanzungen
- Schonende Form- und Pflegeschnitte (im Rahmen des rechtlich Erlaubten)
- Kronensicherung nachjustieren
- Verkehrssicherungs-Sicherungsfällungen bei akuter Gefahr (mit Dokumentation)
- Frostschadens-Behandlung an Jungbäumen
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Fazit
Der März ist der Übergangsmonat: von der freien Fällsaison zur streng regulierten Vegetationsphase. Wer die Regeln der Vogelschutzzeit kennt, arbeitet weiter — nur mit anderen Methoden und anderen Zielen. Der professionelle Baumdienst verlagert den Schwerpunkt von der Fällarbeit zur Kontrolle, Pflanzung und Pflege. Für Grundstückseigentümer heißt der März: den Baumbestand für die kommende Vegetationsperiode fit machen.