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Ersatzpflanzung planen
Bäume, Kosten, Vorschriften.


Du hast eine Fällgenehmigung mit Ersatzpflanzungs-Auflage oder rechnest damit? Der Assistent zeigt Dir, was Deine Stadt dazu amtlich veröffentlicht, welche Baumarten zu Deinem Platz passen und woran Du bei Kosten und Durchführung denken musst. Er ersetzt keinen Bescheid: Verbindlich ist allein, was Deine Behörde festsetzt.

Geprüfte Regeln haben wir bisher für sechs Städte. Für alle anderen zeigen wir, wo Du sie findest.

cm

Umfang, nicht Durchmesser. Gemessen wird meist in 1 m Höhe, in Berlin in 1,30 m.

Bäume
4 Wie viel Platz hat der Ersatzbaum?

Datenbasis

Ersatzpflanzung in sechs Städten: was amtlich veröffentlicht ist


Diese Angaben haben wir am 04.11.2026 direkt in den Satzungen und auf den Behördenseiten geprüft. Wo die Quelle etwas offen lässt, steht hier „nicht veröffentlicht“ statt einer Schätzung. Für Gemeinden, die hier fehlen, führt unser Baumschutz-Guide nach Bundesländern weiter.

Köln Nordrhein-Westfalen

Grundlage
Baumschutzsatzung der Stadt Köln vom 18.07.2023
Geschützt
Laubbäume ab 80 cm Stammumfang, Nadelbäume ab 130 cm (gemessen in 1 m Höhe); mehrstämmige Bäume nach eigenen Werten.
Anzahl Ersatzbäume
Tabelle nach Stammumfang. Anlage 2 der Satzung staffelt die Zahl der Ersatzbäume nach dem Stammumfang des gefällten Baumes. Bei Bauvorhaben ist die Tabelle verbindlich, in anderen Fällen kann die Stadt im Ermessen bis zu diesen Werten festsetzen.
Pflanzqualität
Hochstamm oder Stammbusch mit 18/20 cm Stammumfang (Obstbäume 16/18 cm); Arten aus der Liste in Anlage 1 der Satzung.
Ausgleich
Wenn eine Ersatzpflanzung ganz oder teilweise unmöglich ist: Durchschnittswert der Bäume aus Anlage 1 zuzüglich 30 % Pflanzkostenpauschale und 70 % Pflegepauschale; fällig vor der Fällung. Feste Eurobeträge nennt die Satzung nicht.
Fristen und Pflege
Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn die Bäume angewachsen sind. Fristen und Nachweise legt die Genehmigung fest.

Quelle: Stadt Köln: Baumschutzsatzung vom 18.07.2023 (PDF) · geprüft am 04.11.2026

Frankfurt am Main Hessen

Grundlage
Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt am Main (auf frankfurt.de veröffentlichte Fassung, Ausfertigung 11.02.2010)
Geschützt
Laubbäume und Ginkgo über 60 cm Stammumfang, Nadelbäume über 90 cm (gemessen in 1 m Höhe). Obstbäume außer Walnuss sind ausgenommen.
Anzahl Ersatzbäume
Ein Ersatzbaum je gefälltem Baum. Je gefälltem Baum ein Laubbaum 1. Ordnung auf demselben Grundstück. Die Mindestgröße des Ersatzbaums richtet sich nach dem Stammumfang des gefällten Baumes.
Pflanzqualität
Mindest-Stammumfang des Ersatzbaums: 12 cm (gefällter Baum ab 60 cm), 14 cm (ab 90 cm), 16 cm (über 120 cm). Bei zu geringem Grenzabstand ein Laubbaum 2. Ordnung (mind. 14 cm) oder Großstrauch (mind. 150 cm hoch).
Ausgleich
Ausgleichszahlung, wenn kein geeigneter Standort vorhanden ist: 279,50 € (Ersatzbaum 12 cm), 396,50 € (14 cm), 520,00 € (16 cm), jeweils Durchschnittspreis zuzüglich 30 % Pflanzkosten.
Fristen und Pflege
Pflanzung innerhalb eines Jahres nach der Fällung (bei Bauvorhaben: ein Jahr nach Fertigstellung), Fertigstellung unaufgefordert melden. Fünf Jahre Pflege durch den Antragsteller; stirbt der Ersatzbaum, ist sofort nachzupflanzen.

Quelle: Stadt Frankfurt am Main: Baumschutzsatzung (PDF) · geprüft am 04.11.2026

Münster Nordrhein-Westfalen

Grundlage
Baumschutzsatzung der Stadt Münster, in Kraft seit 01.10.2023 (gilt im Innenbereich)
Geschützt
Einstämmige Bäume ab 100 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe), dazu bestimmte mehrstämmige Bäume und Baumgruppen sowie alle Ersatzbäume.
Anzahl Ersatzbäume
Ein Ersatzbaum je gefälltem Baum. Für jeden entfernten Baum mindestens ein Ersatzbaum auf demselben Grundstück.
Pflanzqualität
Stammumfang 18/20 cm, Art aus der Ersatzbaumliste der Stadt.
Ausgleich
Ersatzgeld 1.300 € je Baum, wenn eine Ersatzpflanzung aus besonderen Gründen nicht möglich ist.
Fristen und Pflege
Nicht veröffentlicht – steht im Bescheid.

Quellen: Stadt Münster: Baumschutz · Stadt Münster: Ersatzbaumliste (PDF) · geprüft am 04.11.2026

München Bayern

Grundlage
Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München in der seit 2026 geltenden Fassung
Geschützt
Laub- und Nadelbäume einschließlich Obstbäumen ab 60 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe); mehrstämmige Bäume nach eigenen Werten; gepflanzte Ersatzbäume immer.
Anzahl Ersatzbäume
Punktesystem der Behörde. Ersatzpflanzung und Ausgleichszahlung berechnet die Baumschutzbehörde über ein Punktesystem (Anlage B der Verordnung). Die Stadt stellt dafür ein Berechnungswerkzeug bereit. Eine feste Zahl je Stammumfang gibt es nicht.
Pflanzqualität
Nicht veröffentlicht – steht im Bescheid.
Ausgleich
Ausgleichszahlung, wenn keine Ersatzpflanzung möglich ist; Höhe nach dem Punktesystem, auf der Informationsseite der Stadt ohne Pauschalbetrag.
Fristen und Pflege
Nicht veröffentlicht – steht im Bescheid.

Quellen: Landeshauptstadt München: Baumschutz in München · München: Empfehlungen für Ersatzpflanzungen 2026 (PDF) · geprüft am 04.11.2026

Berlin Berlin

Grundlage
Baumschutzverordnung Berlin (BaumSchVO), vollzogen durch die Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke
Geschützt
Laubbäume (einschließlich Walnuss und Türkischer Baumhasel) sowie Wald-Kiefern mit mehr als 80 cm Stammumfang in 1,30 m Höhe; mehrstämmige ab 50 cm. Nutzobstbäume sind nicht geschützt.
Anzahl Ersatzbäume
Festsetzung im Einzelfall. Ersatzpflanzung, Ausgleichsabgabe oder eine Kombination werden im Anhörungsverfahren festgesetzt. Eine Pauschalzahl je Stammumfang veröffentlicht das Bezirksamt nicht.
Pflanzqualität
Handelsübliche Baumschulware, zum Beispiel 3- oder 4-mal verpflanzt mit Drahtballen. Containerware wird nicht als Ersatzpflanzung anerkannt.
Ausgleich
Ausgleichsabgabe auf Grundlage des Gehölzwerts des gefällten Baumes, der doppelt angesetzt wird.
Fristen und Pflege
Nicht veröffentlicht – steht im Bescheid.

Quelle: Bezirksamt Treptow-Köpenick: Baumfällungen und ökologischer Ausgleich · geprüft am 04.11.2026

Hamburg Hamburg

Grundlage
Hamburgische Baumschutzverordnung vom 28.02.2023 (geprüfte Gesamtausgabe; aktuelle Fassung auf landesrecht-hamburg.de prüfen), vollzogen durch die Bezirksämter
Geschützt
Einzelbäume ab 80 cm Stammumfang in 1,30 m Höhe; mehrstämmige Bäume, wenn ein Stamm 50 cm erreicht; Baumgruppen, Baumreihen und Hecken ab 80 cm Höhe. Obstbäume außer Walnuss und Esskastanie sind ausgenommen.
Anzahl Ersatzbäume
Punktesystem der Behörde. Das Bezirksamt bewertet den gefällten Baum mit Wertpunkten (Anlage zur Verordnung). Daraus folgt die Zahl der Ersatzbäume: 0–4 Punkte keiner, 5–7 einer, 8–9 zwei, 10–11 drei, 12–13 fünf, 14–15 sieben, 16–17 zehn, 18–19 dreizehn, 20–22 fünfzehn.
Pflanzqualität
Klein- und mittelkronige Arten mindestens 16–18 cm Stammumfang, großkronige mindestens 18–20 cm; dreimal verpflanzt mit Ballen. Eine 15 m lange Hecke kann einen Ersatzbaum ersetzen.
Ausgleich
Ersatzzahlung, wenn die Ersatzpflanzung wegen der Grundstücksverhältnisse nicht möglich ist: durchschnittliche Kosten der Ersatzpflanzung einschließlich Fläche und Pflege. Kein fester Betrag.
Fristen und Pflege
Nicht veröffentlicht – steht im Bescheid.

Quellen: Hamburgische Baumschutzverordnung vom 28.02.2023 (Gesamtausgabe) · Hamburg.de (BUKEA): Baumschutz · geprüft am 04.11.2026

Rechenbeispiel Köln

Ersatzbäume nach Anlage 2 der Kölner Baumschutzsatzung (Regelwerte)
Stammumfang gefällter BaumErsatzbäume
bis 99 cm1
100–199 cm3
200–299 cm5
300–399 cm7
400–499 cm9

Artenliste

Welche Bäume als Ersatzbaum in Frage kommen


Die Auswahl stammt aus der Münchner Empfehlungsliste für Ersatzpflanzungen 2026 und ist dort nach Wuchsklassen geordnet. Markiert sind heimische Arten und Arten, die im bayerischen Praxisversuch „Stadtgrün 2021“ der LWG Veitshöchheim zu den vorläufig besten gehörten. Ob eine Art bei Dir zugelassen ist, entscheidet die Liste Deiner Kommune und der Bescheid. Ausführlich erklärt im Ratgeber Ersatzbaum auswählen.

Viel Platz (große Bäume, über 20 m)

  • Stiel-Eiche Quercus robur heimisch
  • Trauben-Eiche Quercus petraea heimisch
  • Winter-Linde Tilia cordata heimisch
  • Sommer-Linde Tilia platyphyllos heimisch
  • Spitz-Ahorn Acer platanoides heimisch
  • Wald-Kiefer Pinus sylvestris heimisch
  • Zerr-Eiche Quercus cerris Stadtgrün 2021
  • Silber-Linde Tilia tomentosa Stadtgrün 2021
  • Schnurbaum Sophora japonica Stadtgrün 2021
  • Gleditschie Gleditsia triacanthos Stadtgrün 2021
  • Ginkgo Ginkgo biloba

Mittlerer Platz (bis etwa 20 m)

  • Feld-Ahorn Acer campestre heimisch
  • Hainbuche Carpinus betulus heimisch Stadtgrün 2021
  • Elsbeere Sorbus torminalis heimisch
  • Vogel-Kirsche Prunus avium heimisch
  • Purpur-Erle (Späths Erle) Alnus x spaethii Stadtgrün 2021
  • Amberbaum Liquidambar styraciflua Stadtgrün 2021
  • Hopfenbuche Ostrya carpinifolia Stadtgrün 2021
  • Ungarische Eiche Quercus frainetto Stadtgrün 2021
  • Schmalkronige Stadtulme Ulmus x hollandica 'Lobel' Stadtgrün 2021
  • Baum-Hasel Corylus colurna

Wenig Platz (kleine Bäume, bis etwa 10 m)

  • Blumen-Esche (Manna-Esche) Fraxinus ornus Stadtgrün 2021
  • Eisenholzbaum Parrotia persica Stadtgrün 2021
  • Burgen-Ahorn Acer monspessulanum
  • Felsenbirne Amelanchier
  • Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna heimisch
  • Holz-Apfel Malus sylvestris heimisch
  • Eibe Taxus baccata heimisch

Quellen: Landeshauptstadt München: Empfehlungen für Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen 2026 (PDF) · LWG Veitshöchheim: Klimabäume – welche Arten können in Zukunft gepflanzt werden? (PDF)

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